Stadtamt Herrnhut: 3G Regelung

Ab Montag, 29. November 2021, gilt im Stadtamt Herrnhut die 3G-Regelung im Rahmen des eingeschränkten Besucherverkehrs. Das bedeutet, dass die Verwaltung grundsätzlich nur von Besucherinnen und Besuchern betreten werden darf, die geimpft, genesen oder getestet sind und hierzu einen entsprechenden Nachweis im Sekretariat vorlegen. Vereinbarte Termine können ohne Vorlage eines Nachweises nicht wahrgenommen werden. 

Bitte beachten Sie weiterhin, dass das Stadtamt für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen ist. Terminvereinbarungen sind telefonisch oder per E-Mail möglich.

W. Riecke, Bürgermeister