Stellenausschreibung

Stellenausschreibung „Sachbearbeiter Schule/Kita“

Im Haupt- und Ordnungsamt der Stadt Herrnhut ist zum 01.09.2023 die Stelle

einer  Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters

im Bereich Schule/Kita unbefristet zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

Kita

  • Zusammenarbeit mit Jugendamt und Freien Trägern
  • Kita-Bedarfsplanung
  • Beantragung, Weiterberechnung und Prüfung von Landeszuschüssen
  • Betriebskostenabrechnung der Kitas (Planung, Prüfung, Abrechnung)
  • Betreuungsverträge

Schulen

  • Zusammenarbeit mit den Grundschulen Großhennersdorf und Ruppersdorf
  • Fördermittelanträge, Verwendungsnachweisprüfung und Abrechnung
  • Unterstützung bei Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Anforderungen:

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. vergleichbare Berufsausbildung
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
  • sicherer Umgang mit IT-Technik sowie Word und Excel
  • selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
  • Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit

Die Bewerbungsgespräche sind für den 28.03.2023 vorgesehen.

Bitte geben Sie bei der Bewerbung Ihren frühestmöglichen Tätigkeitsbeginn an.

Die Anstellung erfolgt in Teilzeit (30 Wochenstunden). Die Vergütung richtet sich bei entsprechender Eignung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, Entgeltgruppe 6).

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung mit Vorrang berücksichtigt (ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen).

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 15.03.2023.

bevorzugt per E-Mail an: sandra.bittner@herrnhut.de

oder an folgende Anschrift:  
Stadtamt Herrnhut Personalamt
Löbauer Str. 18
02747 Herrnhut

Eingangsbestätigungen und Zwischeninformationen werden nicht erteilt. Unvollständige bzw. verspätet eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Kosten, die im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.

Hinweise zum Datenschutz:

Wir weisen auf § 11 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführunggesetzes hin, wonach wir zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens berechtigt sind. Sie können jederzeit Auskunft über Sie betreffende Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie sich mit Beschwerden an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (saechsdsb@sit.sachsen.de) oder an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Herrnhut wenden.