Am 26. Februar kamen der Stadträte zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Die Ladung musste aufgrund von Eilbedürftigkeit ohne Frist und Form erfolgen. Hintergrund der Sitzung war der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes zu den geplanten Windenergieanlagen zwischen Oderwitz und Ninive. Dieser Bescheid enthält gewisse Fristenund es musste entschieden werden, wie sich die Stadt zu diesem Bescheid verhält und möglicherweise einen Widerspruch einlegt. Begleitet wurde die Sitzung von einem Rechtsanwalt, der die juristische Sachlage darstellte.
In der Beratung wurden viele Faktoren abgewogen und ein Für und Wider diskutiert. Grundlegend ging es um die Frage, ob der Bescheid des Landratsamtes die Auswirkungen der Windräder auf das »Welterbe Herrnhut« ausreichend berücksichtigt. Aus Sicht des Stadtrates ist dies nicht der Fall. Diese Meinung deckt sich mit der Argumentation und vielen Stellungnahmen aus dem Landesamt für Denkmalpflegen und ICOMOS Deutschland. Letztlich hat sich der Stadtrat einstimmig dafür ausgesprochen, den Weg eines Widerspruchsverfahrens zu gehen und den Rechtsanwalt mit den entsprechenden Schritten zu beauftragen.
All dies geschieht in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung.
W. Riecke, Bürgermeister