Die Entwicklung der Region mit innovativen Ideen und Aktionen aktiv mitgestalten!

Der „Verein zur ländlichen Entwicklung in der Region Kottmar e.V.“ startet seinen 8. Ideenwettbewerb für Teilnehmer aus unserer LEADER-Region.

Bis zum 30.06.2025 können wieder Anträge beim Regionalmanagement eingereicht werden.

Auch dieses Jahr sind nicht nur Vereine teilnahmeberechtigt sind, sondern auch andere vereinsähnliche Gruppierungen und Initiativen. Das können auch private Organisationen oder Bildungseinrichtungen (z. B Kitas oder Schulen) sein. Zudem können bereits im Jahr 2025 umgesetzte Projekte eingereicht werden. Alle anderen Ideen/ Projekte sollen bis 30.06.2026 umgesetzt sein.

Die Nachwuchsförderung steht dabei ebenso im Fokus wie die Stärkung des Zusammenhalts und des Gemeinschaftsgefühls. Die eingereichten Ideen / Projekte können beispielsweise auch einen Beitrag zum Umweltschutz liefern, die Oberlausitzer Traditionen pflegen, demokratische Strukturen stärken, soziokulturelle Angebote verbessern oder das Ortsbild aufwerten.

Zwingende Voraussetzungen sind:

- Ansässigkeit des Antragstellers und Umsetzung in der LEADER-Region (Ebersbach-Neugersdorf, Herrnhut, Kottmar, Oderwitz)

- Idee/ Projekt dient dem Gemeinwohl (nicht nur der Antragsteller profitiert davon)

- maximal ein Beitrag pro Organisation

- keine ausschließliche Anschaffung von Gegenständen

- Idee / Projekt wurde noch nicht in früheren Wettbewerben prämiert

- dient nicht wirtschaftlichen Zwecken

Vollständigkeit des Projektantrags

Aufgrund der sehr guten Resonanz in den vergangenen Wettbewerben werden insgesamt 40.000 EUR an Preisgeldern ausgelobt. Damit können die 14 besten Ideen und Projekte zur Entwicklung des dörflichen & regionalen Gemeinschaftslebens wie folgt prämiert werden:

3 x 4.000 €       6 x 3.000 €       5 x 2.000 €

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Vom 17.02.2025 bis zum 31.03.2025 können beim Regionalmanagement der Region „Kottmar“ wieder Vorhaben im Rahmen der LEADER-Förderung eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme private Antragsteller, Kommunen, Unternehmen, Vereine, Kirchen und sonstige rechtsfähige Gemeinschaften. Die Vorhaben sollen im Jahr 2025 begonnen werden.

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