Öffentliche Bekanntmachung: Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes »Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf«
Öffentliche Bekanntmachung:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans »Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf«, Fassung vom 11.8.2022
Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7.7.2022 mit Beschluss Nr. 303/07/2022 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf« gefasst.
Der Vorentwurf in der Fassung vom 11.8.2022 wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 1.9.2022 mit Beschluss Nr. 316 / 09 / 2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats beschlossen.
Der Vorentwurf inklusive aller Bestandteile ist für die Dauer von mindestens einem Monat im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus:
– Planzeichnung Teil A (PDF)
mit Begründung (PDF) in der Planfassung vom 11.8.2022
im Sekretariat der Stadtverwaltung Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, vom 26.9.2022 bis einschließlich 28.10.2022
während der Dienststunden:
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.30 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.herrnhut.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Herrnhut, Stadtamt – Amt für Bau und Abwasser, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 parallel zur öffentlichen Auslegung in angemessener Frist.
Herrnhut, 2.9.2022
gez. Riecke, Bürgermeister (Siegel)
Öffentliche Bekanntmachung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Kita Herrnhut/Neubau Komenský Junior“
Öffentliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Kita Herrnhut/Neubau Komenský Junior“
für das Gebiet zwischen „Weg zum Altenheim“, Wauergasse und Uttendörferweg
Fassung vom 12.08.2022
Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2021 mit Beschluss Nr. 201/05/2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kita Herrnhuter Diakonie“ gefasst.
Der Vorentwurf in der Fassung vom 12.08.2022 wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 01.09.2022 mit Beschluss Nr. 314/09/2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats beschlossen.
Der Vorentwurf inklusive aller Bestandteile ist für die Dauer von mindestens einem Monat im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus:
Planzeichnung Teil A (PDF) mit Begründung (PDF) in der Planfassung vom 12.08.2022
Vorhaben- und Erschließungsplan Teil 1 – Neubau Kita Herrnhuter Diakonie (.ZIP Datei)
Vorhaben- und Erschließungsplan Teil 2 – Neubau KOMENSKÝ Junior (.ZIP Datei)
im Sekretariat der Stadtverwaltung Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut,
vom 26.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022
während der Dienststunden:
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.30 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.herrnhut.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Zum Vorentwurf liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
GOP mit Grünordnungsbericht, Kompensationsflächen, Bestandserfassung und Bestandsbewertung Biotoptypen, Gehölzbestandsplan) vom 22.04.2022/25.06.2022
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Herrnhut, Stadtamt - Amt für Bau und Abwasser, HerrnhtuLöbauer Str. 18, 02747 Herrnhut oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. §3 Abs. 1 Satz 1 parallel zur öffentlichen Auslegung in angemessener Frist.
Herrnhut, 02.09.2022
gez. Riecke
Bürgermeister (Siegel)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf“ in der Stadt Herrnhut, Flurstücke Nr. 878/4. 676/a. 676/b und teilweise das Flurstück 639/6 der Gemarkung Oberruppersdorf auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10 BauGB in der jeweils gültigen Fassung
Die Firma Konzepte für Immobilien und Projektentwicklung, vertreten durch Herrn Mirko John, hat mit Schreiben vom 22.06.2022 den Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf“ gestellt.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Absatz 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist ca. 12,5 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:
- Gemarkung Oberruppersdorf: Flurstücke 676/4, 676/a, 676/b und teilweise das Flurstück 639/6 (Anlage Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Geltungsbereiches).
Diese Flurstücke befinden sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.
Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes und einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung gehört der Ausbau der erneuerbaren Energien nach wie vor zu den entscheidenden strategischen Zielen der deutschen Energiepolitik, um den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65% bis zum Jahr 2030 zu steigern und vor dem Jahr 2050 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Mit dem „Atomausstieg“ und der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wurden die entsprechenden Voraussetzungen zur Umsetzung dieses Zieles geschaffen. Gemäß EEG soll dieser Ausbau stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf" schafft für den Investor die planungsseitigen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb der selbstständigen Photovoltaikanlage. Des Weiteren ergibt sich für die Stadt Herrnhut die Möglichkeit die Nutzung erneuerbarer Energien in die Planung zu integrieren, um zur Erreichung der quantitativen Ziele, zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen auf kommunaler Ebene, beizutragen.
Die geplante Photovoltaikanlage leistet, durch die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur Stromerzeugung, einen wichtigen Beitrag zum Klimawandel und reduziert die CO2-Ausschüttung. Größere Photovoltaikanlagen stellen keine privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 BauGB dar. Aufgrund von Art und Umfang sowie Lage des Vorhabens im Außenbereich wird zur Schaffung des Baurechtes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Um die Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.
Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.
In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.
Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 7. Juli 2022 nachstehenden Beschluss Nr. 303/07/2022 gefasst:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf“.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist ca. 12,5 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Oberruppersdorf Flurstücke 676/4, 676/a, 676/b und teilweise das Flurstück 639/6.
Planungsziel ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz.
Für das nach § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ im Bebauungsplan festzusetzende Areal gilt die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. zugehöriger peripherer Bauwerke als zulässig.
Herr Mirko John von der Firma Konzepte für Immobilien und Projektentwicklung erklärt sich bereit, die erforderlichen Kosten für das Bebauungsplanverfahren zu übernehmen und diesbezüglich mit der Stadt Herrnhut einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.
Vor Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.
Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange sind, soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung ermittelt werden.
Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.
Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan drgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
gez. Riecke, Bürgermeister
Renaturierung Berthelsdorfer Wasser in Höhe der Hauptstraße 101 im Ortsteil Berthelsdorf
Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die oben genannte Baumaßnahme im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zu vergeben.
Geplanter Leistungsumfang:
1,40 m Böschungsfußbefestigung 1-reihig mit Wasserbausteinen unregelmäßiger Größe, Steine mit Beton verklammern, offene Fugen belassen
25 m Böschungsfußbefestigung 2-reihig mit Wasserbausteinen unregelmäßiger Größe, Steine mit Beton verklammern, offene Fugen belassen
12 m Böschungsfußbefestigung 3-reihig mit Wasserbausteinen unregelmäßiger Größe, Steine mit Beton verklammern, offene Fugen belassen
Die Ausführung der Leistungen ist vom 18.07.2022 bis 31.08.2022 geplant.
Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen wird in der öffentlichen Sitzung am 7. Juli 2022 erfolgen.

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Besucherzentrum Herrnhuter Sterne"
Begründung zum Vorentwurf (PDF)
Planzeichnung zum Vorentwurf (PDF)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ in der Stadt Herrnhut, Flurstücke Nr. 196/b, 198/1 und 199/1 der Gemarkung Herrnhut auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10, 12 BauGB in der jeweils gültigen Fassung
Die Herrnhuter Sterne GmbH plant auf den Flurstücken Nr. 196/b, 198/1 und 199/1 der Gemarkung Herrnhut die Errichtung eines Besucherzentrums für die Herrnhuter Sterne GmbH sowie die erforderlichen Stellplätze und Nebenanlagen auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.
Diese Flurstücke befinden sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.
Um die Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.
Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.
In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.
Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2022 nachstehenden Beschluss Nr. 253/01/2022 gefasst:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 12.160 m² groß und umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Herrnhut: Flurstücke 196/b, 198/1 und 199/1.
Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für den Neubau eines Besucherzentrums für die Herrnhuter Sterne GmbH und die erforderlichen Stellplätze und Nebenanlagen auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.
Die Herrnhuter Sterne GmbH erklärt sich bereit, die erforderlichen Kosten für das Bebauungsplanverfahren zu übernehmen und diesbezüglich mit der Stadt Herrnhut einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.
Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange sind, soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung (Scoping) ermittelt werden.
Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.
Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
W. Riecke, Bürgermeister
Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“
Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“ gemäß § 3 Absatz 1 BauGB,
Vorentwurf vom 02.11.2021
Die Stadt Herrnhut fasste in ihrer Sitzung am 01.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“.
Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden
Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Erweiterung der bestehenden Pflegeeinrichtung auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,58 ha und beinhaltet folgende Flurstücke der Ge-markung Großhennersdorf:
648/3, 2060/1 und teilweise die Flurstücke 1796/5 und 2137/3.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I mit Anlagen in der Zeit vom
06.12.2021 bis 21.01.2022
im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 oder per E-Mail an stadtamt@herrnhut.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 erforderlich.
Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an stadtamt@herrnhut.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter www.herrnhut.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“ unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Herrnhut, den 12.11.2021
Willem Riecke, Bürgermeister
Anlagen:
- Übersichtskarte (PDF)
- Teil A - Planzeichnungen (PDF)
- Textliche Festsetzungen (PDF)
- Begründung Teil I (PDF)
- Anlage 1 zur Begründung Bilanzierung (PDF)
- Anlage 2 zur Begründung Zeichnung Biotope (PDF)
Energieeffiziente Erneuerung der Straßenbeleuchtung einschließlich denkmalgerechter Aufarbeitung
Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Vergabe von Elektroinstallations- und Malerarbeiten im Rahmen einer freihändigen Vergabe.
Die Ausführung der Leistungen ist für September / Oktober 2021 geplant.
Zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen aufgefordert. Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen wird in der öffentlichen Sitzung am 2. September 2021 erfolgen.
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung des Diakoniewerks in Großhennersdorf“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung des Diakoniewerks in Großhennersdorf“ in der Stadt Herrnhut / Ortsteil Großhennersdorf, Flurstücke Nr. 648/3, 2060/1 und teilweise die Flurstücke 1796/5 und 2137/3 der Gemarkung Großhennersdorf auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10 Bau GB in der jeweils gültigen Fassung
Das Diakoniewerk Oberlausitz gGmbH plant auf den Flurstücken Nr. 648/3, 2060/1 und teilweise auf den Flurstücken 1796/5 und 2137/3 der Gemarkung Großhennersdorf die Erweiterung der bestehenden Pflegeeinrichtung auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche. Dabei ist die Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus einem zentralen Hauptgebäude (übergeordnete Funktion und Wohnen) und mehreren separat stehenden Gebäuden, geplant.
Ein Teil der Flurstücke befindet sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.
Um die Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.
Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.
In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.
Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Juli 2021 nachstehenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung des Diakoniewerks in Großhennersdorf“.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 2,5 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Großhennersdorf: Flurstücke 648/3, 2060/1 und teilweise die Flurstücke 1796/5 und 2137/3.
Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Erweiterung der bestehenden Pflegeeinrichtung auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.
Die Diakoniewerk Oberlausitz gGmbH erklärt sich bereit, die erforderlichen Kosten für das Bebauungsplanverfahren zu übernehmen und diesbezüglich mit der Stadt Herrnhut einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.
Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange sind, soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung (Scoping) ermittelt werden.
Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.
Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
gez. Riecke, Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lagerplatz – Schuck Bau"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lagerplatz – Schuck Bau" in der Stadt Herrnhut / Ortsteil Strahwalde, Flurstücke Nr. 92/1 und 92/2 auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10 BauGB in der jeweils gültigen Fassung
Die Firma Schuck Bau plant das Grundstück, bestehend aus den Flurstücken Nr. 92/1 und 92/2 der Gemarkung Strahwalde, als Lagerplatz für Schüttgüter und Abbruchmaterialien zu nutzen. Die Lagerung von gefährlichem Abfall wird ausgeschlossen.
Die Flurstücke befinden sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.
Es werden aufgearbeitete Materialien zur Wiederverwendung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geschaffen. Des Weiteren erfolgt lediglich eine Zwischenlagerung von Schüttgütern.
Die Aufarbeitung der Materialien erfolgt nicht durchgängig. Je nach Anfall und Bedarf des innehabenden Gewerbebetriebes werden Mitarbeiter zeitweise eingesetzt. Damit ist die tatsächliche Betriebszeit variabel, jedoch im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen. Die notwendigen Sozialräume werden in der Hauptniederlassung des Betriebes vorgehalten.
Um die Flurstücke einer entsprechenden Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.
Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.
In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.
Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Juli 2021 nachstehenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerplatz – Schuck Bau“.
Gemarkung Oberstrahwalde: Flurstücke 92/1, 92/2
Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Lagerplatzes für Schüttgüter und Abbruchmaterialien. Die Lagerung von gefährlichem Abfall nach LAGA M 20 wird ausgeschlossen.
Vor Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.
Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange sind, soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung (Scoping) ermittelt werden.
Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.
Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
gez. Riecke
Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Herrnhut
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogener Bebauungsplan " Kita Herrnhuter Diakonie" in der Stadt Herrnhut, Flurstücke Nr. 226/15, 226/17, 226/18, 227/1 und 227/2 Gemarkung Herrnhut,
zwischen „Weg zum Altenheim“, Wauergasse und Uttendörferweg
auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10,12
Die Stiftung Herrnhuter Diakonie plant auf Teilen der Flurstücke 226/15, 226/17 und 226/18 die Errichtung eines zukunftsfähigen Ersatzneubaus für eine Kindertagesstätte mit ca. 50 Plätzen. Mit dem Vorhaben werden die Kita-Plätze des bisherigen Standortes Zittauer Straße 30 in Herrnhut ersetzt, da das Gebäude nicht mehr den baulichen und technischen Anforderungen entspricht. Im räumlichen Zusammenhang mit dem Altenpflegeheim „Anna-Nitschmann-Haus“ soll ein Gesamtnutzungskonzept umgesetzt werden. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Bereiches der Stadt Herrnhut im Anschluss an vorhandene Bebauungen der Stiftung Herrnhuter Diakonie. Er umfasst die Flurstücke 226/15, 226/17, 226/18, 227/1 und 227/2, Gemarkung Herrnhut mit einer Fläche von ca. 35.500.m². Ein Teil der Flurstücke befindet sich im Außenbereich, eine geplante Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Flurstücken 226/17 und 226/18 sowie die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung sind deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.
Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs finden Sie unten nach dem Text. (ohne Maßstab, Quelle: © LRA (c) Staatsbetrieb für Geobasisdaten und Vermessung Sachsen)
Um die Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in dem an das Altenpflegeheim angrenzende Areal gesichert werden. Im Zusammenhang mit der Festsetzung von baulichen Nutzungen soll auch die Erhaltung der auf dem Flurstück 226/17 befindlichen Biotopfläche und die Erhaltung öffentlicher Grünflächen (Spielplatz) festgesetzt werden. Aus diesem Grund werden über das eigentliche Vorhaben der Errichtung eines Kita-Ersatzneubaus hinaus angrenzende Flurstücke in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Uttendörferweg“ ist nicht betroffen.
Da die Stadt Herrnhut nicht über einen Flächennutzungsplan verfügt, ist es erforderlich, einen vorzeitigen B-Plan aufzustellen. Die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes begründet sich in dem dringenden Erfordernis der Errichtung eines Kita-Ersatzneubaus auf dem Grundstück des Trägers in unmittelbarer Nähe zum Altenheim entsprechend dem geplanten Betreuungskonzept. Das Vorhaben liegt als notwendige soziale Infrastrukturmaßnahme im dringenden öffentlichen Interesse
Die Stadt Herrnhut hat alternative Standorte geprüft, jedoch als weniger geeignet bewertet.
Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.
In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.
Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Mai 2021 nachstehenden Beschluss gefasst:
1. Der Stadtrat der Stadt Herrnhut beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2021 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB für die Flurstücke 226/15, 226/17, 226/18, 227/1 und 227/2 Gemarkung Herrnhut. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,55 ha.
2. Die Stiftung Herrnhuter Diakonie plant als Vorhabenträger innerhalb des Geltungsbereiches die Errichtung einer Kindertagesstätte. Die Aufstellung eines Bauleitplanes ist erforderlich, da sich das Gebiet im Außenbereich befindet und mit Hilfe der Bauleitplanung zukünftig für eine bisher unbebaute Fläche eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden soll.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird folgendes beabsichtigt: Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen neben der Errichtung einer Kindertagesstätte Flächen für die Nutzung von weiteren Einrichtungen der Stiftung Herrnhuter Diakonie und der Evangelische Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine, für Wohnzwecke und für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft festgesetzt werden.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren auf Grund der Dringlichkeit des Vorhabens als vorzeitiger B-Plan gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 BauGB aufgestellt werden. Das Vorhaben liegt im dringenden öffentlichen Interesse.
4. Die Ausarbeitung des Planentwurfes und die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll gemäß § 4b BauGB i.V.m. § 12 BauGB auf Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages gemäß §11 BauGB einem Dritten, der Herrnhuter Diakonie, übertragen werden.
5. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgesehene Planungsverfahren bleibt unberührt.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der vorgesehen Geltungsbereich des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes ist obenstehend dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
gez. Riecke, Bürgermeister

Amtliche Mitteilungen
Instandsetzung Fußbodenaufbau, Fußbodenbelag und Sockelbereiche und Errichtung 2-Turm-Kletteranlage bei der Grundschule Großhennersdorf
Die Stadt Herrnhut beabsichtigt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung die Vergabe der Bauleistungen zur Instandsetzung des Fußbodenaufbaus, Fußbodenbelagsarbeiten und Sockelbereiche.
Gleichzeitig soll in freihändiger Vergabe die Errichtung einer 2-Turm-Kletteranlage erfolgen.
Die Ausführung der Leistungen ist für die Monate Juli und August 2021 geplant.
Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen ist in der öffentlichen Sitzung am 3. Juni 2021 geplant.
Modernisierung und Sanierung der Sanitärräume in der Turnhalle Ruppersdorf
Die Stadt Herrnhut beabsichtigt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung die Vergabe der Bauhauptleistungen sowie der Sanitär- und Heizungsinstallationsarbeiten zur Modernisierung und Sanierung der Sanitärräume in der Turnhalle Ruppersdorf.
Die Ausführung der Leistungen ist für die Monate Juli und August 2021 geplant.
Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen ist in der öffentlichen Sitzung am 3. Juni 2021 geplant.
Errichtung einer Kletterpyramide bei der Grundschule Ruppersdorf
Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Vergabe einer Kletterpyramide im Rahmen einer freihändigen Vergabe.
Die Ausführung der Leistungen ist für die Monate Juli und August 2021 geplant.
Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen ist in der öffentlichen Sitzung am 3. Juni 2021 geplant.
Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die Stadt Herrnhut hat in ihrer Sitzung am 02.02.2021 den Entwurf- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ gefasst.
Für das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 12 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Dieser Bebauungsplan wird als vorzeitiger Bebauungsplan nach § 8 Abs.4 BauGB aufgestellt, da für das Gebiet kein wirksamer Flächennutzungsplan besteht.
Ziel der Planung ist die Sicherung und Erweiterung von Parkflächen für die Firma Krause Metall GmbH unter Berücksichtigung der Belange von Natur-, Landschafts- und des Immissionsschutzes.
Das B-Plangebiet befindet sich unmittelbar am Ortsrand zur Stadt Herrnhut auf der Gemarkung Niederruppersdorf ca. 600 Meter von der Ortsmitte entfern im Ortsteil Schwan.
Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume verfügbar.
Boden und Fläche:
Geringe Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden
Versiegelung von ca 1900 m² Boden
Aussagen zur Geologie liegen vor
Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz vom 13.08.20
Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 30.06.20
Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom – (keine Antwort auf Anschreiben)
Stellungnahme der LMBV vom 06.07.20
Wasser:
Keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser
keine Verschlechterung der Wasserqualität, da keine Eingriffe ins Grundwasser
kein Trinkwasserschutzgebiet betroffen
Entwässerung über breitflächige Versickerung und über Einleitung des Niederschlagswassers in Löschwasserteich
Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Wasser vom 13.08.20.
Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom – (keine Antwort auf Anschreiben)
Stellungnahme der SOWAGmbH vom 07.07.20.
Klima und Luft:
Geringe Beeinträchtigung der Schutzgüter Klima und Luft
Geringe Verschlechterung der Luftqualität durch erhöhten LkW-Verkehr
Die Auswirkungen auf die Luft sind lokal und zeitlich begrenzt und bewegen sich in einem für die Landwirtschaft typischen Rahmen
Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Immissionsschutz vom 13.08.20.
Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes vom – (keine Antwort auf Anschreiben)
Landschaftsbild:
keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
die Anlage fügt sich ins Landschaftsbild ein
Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Naturschutz vom 13.08.20.
Schutzgebiete:
keine betroffen
Die nächsten Schutzgebiete sind:
FFH-Gebiet „Separate Fledermausquartiere und -habitate in der Lausitz“ (0,8 km Entfernung)
Landschaftsschutzgebiet „Herrnhuter Bergland“ (0,9 km Entfernung)
Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Naturschutz vom 13.08.20.
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
geringe Beeinträchtigung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypenkartierung liegt vor
Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung liegt vor
Ergebnisse der UVP-Prüfung des Einzelfalls liegen vor
Kompensationsmaßnahmen wurden verbindlich festgesetzt
Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Naturschutz vom 13.08.20.
Stellungnahme des Staatsbetriebes Sachsenforst vom 09.07.20.
Mensch und menschliche Gesundheit:
geringe Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch und menschliche Gesundheit durch lokale und zeitlich begrenzte Geruchsbelastung, die durch eine Freisetzung von Geruchsstoffen beim Silieren auftreten kann
Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 13.08.20.
Stellungnahme der Polizeidirektion Görlitz vom 12.08.20
Kulturelles Erbe und Sachgüter:
Keine Beeinträchtigung der Schutzgüter kulturelles Erbe und Sachgüter
Kein archäologischer Relevanzbereich
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine unter Denkmalschutz stehende Gebäude
Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Denkmalschutz vom 13.08.20.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
keine Eingriffe, die durch die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern verursacht werden
Zur Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung sowie über die Umweltbelange liegt der Entwurf bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
22.03.2021 – 30.04.2021
im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 09.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr
Freitag 09.00-12.00 Uhr
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegung können bei der Stadt Herrnhut von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
gez. Riecke, Bürgermeister
ANLAGEN:
- Begründung zum Bebauungsplan (PDF)
- Bebauungsplan - Karte (PDF)
- Schalltechnisches Gutachten (PDF)
- IDU Stellungnahme (PDF)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (PDF)
Öffentliche Bekanntmachung Biotopverzeichnis
Öffentliche Bekanntmachung der im Biotopverzeichnis des Landkreises (LK) Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG erfassten gesetzlich geschützten Biotope mit Stand 06.01.2021 auf dem Gebiet der Stadt Herrnhut.
Das Biotopverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert, da Biotope einer ständigen Veränderung unterliegen bzw. aufgrund von sich ändernden Einflüssen neu entstehen oder ihren Status nicht mehr behalten.
Im Geoportal (http://www.gis-lkgr.de/) des Landkreises Görlitz kann jederzeit der aktuelle Stand zu den derzeit erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Themenbereich Natur und Umwelt eingesehen werden. Die dargestellten Grenzen sind jedoch nicht als festgesetzt zu betrachten. Erst mit einer Vor-Ort-Begehung können diese genau festgelegt werden.
Aktuelles Verzeichnis der Biotope Stadt Herrnhut und Ortsteile (Stand 06.01.2021) PDF >>
Alle Handlungen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten.
Ansprechpartner der Unteren Naturschutzbehörde:
südlicher Teil des LK: Luise Lehmann (Tel. 03581/6633125, Luise.Lehmann@kreis-gr.de)
nördlicher Teil des LK: Cornelia Thomsch (Tel. 03581/6633164, Cornelia.Thomsch@kreis-gr.de)
W. Riecke, Bürgermeister
Mitteilung "Beschränkte Ausschreibung"
Renaturierung des Grabens an der Nordgasse im Ortsteil Rennersdorf
Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Renaturierung eines Grabens an der Nordgasse im Ortsteil Rennersdorf. Als Bauzeit ist der Zeitraum 17.08.2020 bis 30.10.2020 vorgesehen.
Die Leistung wird im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben.
Nachstehende Hauptbauleistungen werden ausgeschrieben:
- ca. 150 m² Herstellung Baustraßen
- ca. 50 m³ Abbruch Beton / Stahlbeton Mauerwerk von vorhandenen Anlagen
- ca. 40 m Wasserhaltung für Gewässer
- ca.10 m Herstellung Regenwasserkanal DN 800
- ca. 6 m² Einlaufbefestigung mit Steinsatz in Beton
- ca. 65 m² Steinschüttungen
- ca. 250 m² Oberbodenarbeiten / Rasenansaat
Ute Hähnel
Leiterin Amt für Bau und Abwasserentsorgung
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Bekanntmachung zur Vergabe
Erneuerung von 2 Drehkolbengebläsen durch Einbau und Betrieb von einem effizenteren Schraubengebläse in der Kläranlage Rennersdorf
Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Vergabe der Gesamtleistung zu oben genannten Vorhaben im Rahmen einer freihändigen Vergabe.
Die Ausführung der Leistungen ist für Oktober 2020 geplant.
Zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen aufgefordert. Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen ist in der öffentlichen Sitzung im August 2020 geplant.

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan »Sondergebiet Parkplatz Ruppersdorfer Straße« gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Der Stadtrat Herrnhut hat in seiner Sitzung am 5.3.2020 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Sondergebiet Parkplatz Ruppersdorfer Straße« gefasst.
Der B-Plan wird als Bebauungsplan im regulären Verfahren nach § 12 BauGB durchgeführt. Es wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, um die Eingriffe in die Natur und Landschaft bewerten und ggf. kompensieren zu können.
Ziel der Planaufstellung ist die Sicherung und Erweiterung von Parkflächen für die Firma Krause Metall GmbH unter Berücksichtigung der Belange von Natur, Landschaft und des Immissionsschutzes.
Das B-Plangebiet befindet sich südlich der Stadt Herrnhut im Ortsteil Schwan. Das Plangebiet ist ca. 2.380 m2 groß und umfasst vollständig die Flurstücke 670/1 und 670/2 der Gemarkung Niederruppersdorf.
Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt eine Übersichtskarte, Lageplan und Beschreibung des Vorhabens in der Zeit vom 22.6. bis 31.7.2020 im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9.00 –12.00 Uhr, 13.00 –15.00 Uhr
Dienstag 9.00 –12.00 Uhr, 13.00 –18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 –12.00 Uhr, 13.00 –17.00 Uhr
Freitag 9.00 –12.00 Uhr
Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter www.herrnhut.de (unterhalb dieser Veröffentlichung) sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Stadt Herrnhut von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zu der Planung schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan »Sondergebiet Parkplatz Ruppersdorfer Straße« unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
W. Riecke, Bürgermeister
Unterlagen:
- Bebauungsplan (PDF)
- Begründung zum Bebauungsplan (PDF)
- Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan (PDF)
Erweiterung der Straßenbeleuchtung auf der Goethestraße in 02747 Herrnhut
Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Vergabe von Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen einer freihändigen Vergabe.
Die Ausführung der Leistungen ist für September 2020 geplant.
Zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen aufgefordert. Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen wird in der öffentlichen Sitzung am 2. Juli 2020 erfolgen.

Information über beabsichtigte beschränkte Ausschreibung
1. Auftraggeber: Stadtamt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut
2. Auftragsgegenstand: Barrierefreie Erschließung Volkshaus Strahwalde – Einbau Plattformlift
3. Ort der Ausführung: Volkshaus Strahwalde, Niedere Dorfstraße 1
4. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Lieferung und Montage eines vollautomatischen, klappbaren Plattformliftes
5. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 15.06.2020 – 02.10.2020
Bekanntmachung
über die Verschiebung des Termins der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Sondergebiet Parkplatz Ruppersdorfer Straße“
Die Stadt Herrnhut hat in ihrer Sitzung am 05.03.2020 den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ gefasst.
Zur Verringerung des Infektionsrisikos kommt es derzeit zu Beschränkungen des Besucherverkehrs auch im Stadtamt Herrnhut.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Sondergebiet Parkplatz Rupperdorfer Straße“ wird deshalb verschoben und erfolgt voraussichtlich Ende des
II. Quartals 2020.
Ute Hähnel
Leiterin Amt für Bau und Abwasserentsorgung