Die Stadt Herrnhut ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BfWebG) und mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt herrnhut.de

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 15.10.2019 erstellt bzw. überarbeitet.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Fragen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge senden Sie bitte per E-Mail an:

Wenn Ihre Kontaktaufnahme nicht erfolgreich war

Beim Staatsbetrieb Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig wird eine Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik eingerichtet. Zuständige Stelle für das Durchsetzungsverfahren nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Geschäftsstelle des Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Nachstehend können Sie weitere Informationen zu den eben genannten Stellen finden:

Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik beim Staatsbetrieb Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Rechtsgrundlagen

Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie über nachfolgende Links:

Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG)

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0