Aus dem Stadtrat November 2025

Am 6. November trafen sich die Herrnhuter Stadträte zu ihrer 14. Sitzung der laufenden Wahlperiode. Nach der Begrüßung und der Protokollkontrolle wurde die Erneuerung der Polizeiverordnung der Stadt Herrnhut beraten und beschlossen. Die Verordnung musste dem aktuellen Rechtsrahmen angepasst werden. Im Vorfeld wurde sie durch die Rechtsaufsicht des Landkreises geprüft und bestätigt. Inhaltlich wurden nur marginale Veränderungen vorgenommen. 

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 4 und 5 befassten sich mit der Nutzung der Sporthallen / Sportstätten und der Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser. Der Stadtrat hatte sich bereits im Frühjahr im Rahmen seiner Klausurtagung mit dieser Problematik befasst und dies im Rahmen einer Sonderberatung im August vertieft. Im Hintergrund stehen die davon galoppierenden Kosten für die verschiedenen Einrichtungen. Im Vorfeld der Beratung wurden für jede Einrichtung eine separate Kostenanalyse erstellt, die den jeweiligen Kostendeckungsgrad aus Einnahmen und Ausgaben darstellt. Für beide Themenkomplexe (Sportstätten und Dorfgemeinschaftshäuser) wurde zunächst ein Beschluss zum Kostendeckungsgrad gefasst. Dieser bildet die Basis für die notwendigen Nutzungsgebühren. Die Nutzungsgebühren gelten fortan für einen Zeitraum von vier Jahren. Spätestens nach diesem Zeitraum muss die Betrachtung wiederholt werden und neue Nutzungsgebühren ermittelt werden. Der zweite Beschluss befasste sich jeweils mit der dazugehörenden Satzung (Sportstättensatzung, Satzung Dorfgemeinschaftshäuser). Die Satzungen bilden den großen Rahmen und regeln die Benutzung. In den jeweiligen Satzungen sind nun auch alle Einrichtungen gebündelt untergebracht. Final wurde dann für die entsprechenden Einrichtungen die jeweilige Gebührenordnung beschlossen. Die letzte Anpassung dieser Gebühren liegt vermutlich fast 20 Jahre zurück. Für alle zukünftigen Nutzer von Sportstätten und Dorfgemeinschaftshäusern bedeutet diese geänderte Gebührenordnung natürlich eine große Veränderung und auch Mehrbelastung. Den Mitgliedern des Stadtrates ist dies sehr bewusst und es wurde lang über die Sache beraten. Am Ende stehen neue Gebühren, die (hoffentlich) für alle akzeptabel und tragbar sind (siehe Veröffentlichung im aktuellen »kontakt 22«.)

Im Anschluss folgten Abrechnungsbeschlüsse über durchgeführte Baumaßnahmen: die Erneuerung der Heizungsanlage in der Comeniusstraße 6 und die Erneuerung der Sirenen in Großhennersdorf.

Der folgende Beratungspunkt befasste sich mit einer Anhörung seitens des Landkreises zum geplanten Windkraftstandort Oderwitz-Ninive. Der Stadtrat hatte dazu im Februar sein gemeindliches Einvernehmen verweigert. Nunmehr wurde noch einmal Gelegenheit gegeben, dieses Einvernehmen herzustellen. Da sich die Sachlage und die damals aufgeführten Begründungen jedoch nicht geändert haben, hat der Stadtrat dazu keine neue Beschlussfassung vorgenommen. Wann und wie der Landkreis über diese Sache entscheidet, bleibt abzuwarten.

Anschließend wurde noch verschiedene Spendeneingänge bestätigt.

Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am 4. Dezember statt.

W. Riecke, Bürgermeister