Am Donnerstag den 03.07.2025 kam es gegen 19:45 – 19:55 Uhr zu einem Beißvorfall zwischen 2 Hunden, im Bereich Gottesacker in Herrnhut. Zur Aufklärung des Sachverhaltes bitten wir den Hundehalter des schwarzen Labrador-Retriever (mit rotem Halstuch) sich im Ordnungsamt der Stadt Herrnhut zu melden.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf § 4 Absätze 1 - 3 Polizeiverordnung der Stadt Herrnhut hin:
§ 4 Tierhaltung
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden.
(2) Der Tierhalter hat dafür zu sorgen, dass sein Tier außerhalb befriedeter Besitztümer nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier insbesondere auf Zuruf gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist.
(3) In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie bei größeren Menschenansammlungen sind Hunde an der Leine zu führen. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen.
Das Ordnungsamt der Stadt Herrnhut