Corona-Notfallverordnung (14.01.2022)

Die Sächsische Staatsregierung hat eine weitere Änderung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen.

Diese tritt am 14. Januar 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 6. Februar 2022 gültig.

Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen aufgrund des zuletzt rückläufigen Infektionsgeschehens sowie bei einem weiterhin zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen.

Diese Lockerungen gelten nur bei einer Unterschreitung des Schwellenwertes der 7-Tage-Inzidenz von 1.500, des Belastungswertes auf Normalstationen in den sächsischen Krankenhäusern von 1.300 mit Covid-19-Patienten belegten Betten und des Belastungswertes auf Intensivstationen in den sächsischen Krankenhäusern von 420 mit Covid-19-Patienten belegten Betten an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem fünften Tag.

Diese Voraussetzungen werden aktuell erfüllt, sodass Erleichterungen nach § 21a der Corona-Notfallverordnung greifen.

Wird der Belastungswert Normalstation oder der Belastungswert Intensivstation oder der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, gelten die Lockerungen ab dem übernächsten Tag nicht mehr.

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