In vielen Orten werden dieser Tage Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk oder Böllerei erlassen oder diskutiert. Eine ähnliche Verfahrensweise gibt es bisher (!) in unserem Ort nicht. Da es aber regelmäßig zu Beschwerden im Zusammenhang mit Silvesterfeuerwerk oder Böllerei kommt, sei auf folgende grundsätzliche Regeln hingewiesen:
Silvesterfeuerwerk oder Böllerei ist grundsätzlich verboten: in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Altersheimen und Wohnheimen sowie neben besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Genauso ist es verboten, Feuerwerk in der Nähe oder innerhalb von Menschengruppen zu zünden. Allgemein gilt selbstverständlich der Grundsatz, dass auch Silvester die gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht geboten ist. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die verursachten Verunreinigungen oder Müll selbstständig beseitigt werden.
W. Riecke, Bürgermeister