Kommunale Wärmeplanung in Herrnhut abgeschlossen

Die Stadt Herrnhut und ihre Ortsteile haben ihre Kommunale Wärmeplanung erfolgreich beendet und damit einen wichtigen Schritt für eine sichere und klimafreundliche Wärmeversorgung getan.

Der nun vorliegende Abschlussbericht wurde am 05. März 2026 vorgestellt und an die Stadt übergeben. SachsenEnergie begleitete den Prozess über ein Jahr und entwickelte ein Konzept, das die zukünftige Wärmeversorgung in Herrnhut neu ausrichtet und eine Arbeitsgrundlage für die Kommune schafft.

Im Rahmen der Wärmeplanung wurden die bestehenden Heizsysteme analysiert, Potenziale für erneuerbare Energiequellen vor Ort betrachtet und mögliche Entwicklungspfade für eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufgezeigt. Die Ergebnisse dieses Prozesses sind im Kommunalen Wärmeplan zusammengefasst, der nun öffentlich vorliegt.

Mit der Veröffentlichung des Wärmeplans möchte die Stadt Herrnhut frühzeitig informieren und Orientierung geben.

Abschlussbericht

Im folgenden FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Kommunale Wärmeplanung – zum Beispiel dazu, was der Wärmeplan bedeutet, welche Auswirkungen er haben kann und welche Entscheidungsspielräume weiterhin bestehen.

Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung von Herrnhut 1

1. Was ist Kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein Planungsprozess, mit dem die Stadt Herrnhut und ihre Ortsteile ihre Wärmeversorgung langfristig klimaneutral gestalten wollen, das heißt ohne den Einsatz fossiler Energien.

Dafür wurde untersucht,

- wie heute in Herrnhut geheizt wird,
- welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort genutzt werden könnten und
- wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Zukunft aussehen kann.

Die Ergebnisse dieses Prozesses sind im Kommunalen Wärmeplan zusammengefasst.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird die Wärmeplanung spätestens nach fünf Jahren überprüft und fortgeschrieben. So können neue Entwicklungen, technologische Fortschritte und veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Über folgenden Link erhalten Sie Einsicht in den Kommunalen Wärmeplan der Stadt Herrnhut: (Link zur öffentlichen Datei)

2. Welche Bedeutung hat die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Herrnhut?

Die Kommunale Wärmeplanung gibt der Stadt Herrnhut eine langfristige Orientierung für die zukünftige Wärmeversorgung. Sie schafft Transparenz darüber, wie sich die Wärmeversorgung in der Stadt und ihren Ortsteilen schrittweise klimaneutral entwickeln kann und bildet damit eine zentrale Grundlage für den kommunalen Klimaschutz.

Der Wärmeplan dient der Stadt als strategisches Instrument für die weitere Stadt- und Infrastrukturentwicklung. Er unterstützt Verwaltung und Politik dabei, Entscheidungen zu Investitionen, zur Weiterentwicklung der Wärmenetze und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen vorausschauend und abgestimmt zu treffen. So können Maßnahmen besser koordiniert, langfristig geplant und Förderprogramme strategisch genutzt werden.

Darüber hinaus stärkt die Wärmeplanung die Versorgungssicherheit, indem lokale und erneuerbare Wärmequellen berücksichtigt und Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern reduziert werden. Der Wärmeplan wird den zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Mit einem Beschluss des Stadtrates erhält die Kommunale Wärmeplanung eine verbindliche Grundlage für das weitere Verwaltungshandeln und die strategische Ausrichtung zukünftiger Projekte im Bereich der Wärmeversorgung.

3. Welche Bedeutung hat die Wärmeplanung für Bürger:innen in Herrnhut?

Für Bürger:innen sowie für Unternehmen in Herrnhut bietet die Kommunale Wärmeplanung vor allem Orientierung und Planungssicherheit. Sie zeigt auf, welche Möglichkeiten der Wärmeversorgung in den einzelnen Stadt-/ Ortsteilen langfristig denkbar sind und hilft damit, zukünftige Entscheidungen besser einzuordnen.

Durch die Betrachtung lokaler und erneuerbarer Energiequellen trägt die Wärmeplanung außerdem zu einer sicheren und zukunftsfähigen Wärmeversorgung bei. Eine frühzeitige, abgestimmte Planung kann dazu beitragen, Kosten besser zu kontrollieren, da Investitionen langfristig vorbereitet und aufeinander abgestimmt werden können.

Die Wärmeplanung verpflichtet Eigentümer:innen nicht zu konkreten Maßnahmen. Sie schafft jedoch Transparenz und gibt eine wichtige Entscheidungsgrundlage, insbesondere im Zusammenhang mit anstehenden Sanierungen oder Heizungsmodernisierungen. Bürger:innen haben zudem die Möglichkeit, sich im Prozess zu informieren und einzubringen sowie von bestehenden Förderangeboten zu profitieren.

4. Verpflichtet mich die Kommunale Wärmeplanung dazu, meine Heizung auszutauschen?

Nein. Die Kommunale Wärmeplanung allein verpflichtet Bürger:innen nicht dazu, ihre bestehende Heizung auszutauschen oder kurzfristig Maßnahmen umzusetzen. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Stadt und keine verbindliche Vorgabe für einzelne Gebäude.

Konkrete Pflichten für Gebäudeeigentümer:innen ergeben sich nicht aus dem Wärmeplan selbst, sondern ausschließlich aus bundesgesetzlichen Regelungen, wie zum Beispiel dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese gelten unabhängig von der Kommunalen Wärmeplanung.

Für Mieter:innen ergeben sich aus der Kommunalen Wärmeplanung ebenfalls keine Verpflichtungen. Entscheidungen über Heizungsanlagen oder größere bauliche Maßnahmen liegen grundsätzlich bei den Eigentümer:innen der Gebäude. Der Wärmeplan kann für Mieter:innen jedoch eine wichtige Informationsquelle sein, um frühzeitig zu erkennen, wie sich die Wärmeversorgung im eigenen Wohngebiet perspektivisch entwickeln könnte.

Die Stadt Herrnhut informiert frühzeitig über weitere Schritte und Entwicklungen. Ziel der Wärmeplanung ist es, Transparenz zu schaffen und eine vorausschauende Planung zu ermöglichen – nicht, kurzfristige Entscheidungen oder Investitionen zu erzwingen.

5. Muss ich meine Heizung sofort austauschen?

Nein. Weder die Kommunale Wärmeplanung noch die aktuellen gesetzlichen Regelungen verpflichten dazu, eine funktionierende Heizung sofort auszutauschen.

Für Neubauten gelten seit Anfang 2024 bundesweite Vorgaben, nach denen neu eingebaute Heizungen überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Für bestehende Gebäude gibt es hingegen Übergangsfristen, die unter anderem von der Größe der Kommune und dem Stand der kommunalen Wärmeplanung abhängen.

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden, solange sie funktionsfähig sind und die gesetzlichen Altersgrenzen eingehalten werden. Spätestens bis Mitte der 2040er‑Jahre ist bundesweit vorgesehen, vollständig auf klimaneutrale Wärmeversorgung umzusteigen.

Die Wärmeplanung soll Eigentümer:innen dabei helfen, rechtzeitig und gut informiert zu planen. Sie soll nicht dazu zwingen, kurzfristig zu handeln.

6. Habe ich weiterhin die Wahl zwischen verschiedenen Heizsystemen?

Ja. Die Kommunale Wärmeplanung zeigt mögliche Optionen für eine zukünftige Wärmeversorgung auf, schreibt jedoch kein bestimmtes Heizsystem vor. Die Entscheidung für ein konkretes Heizsystem liegt weiterhin bei den Eigentümer:innen – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel des Gebäudeenergiegesetzes.

Je nach Gebäude, Standort und persönlichen Voraussetzungen kommen unterschiedliche Lösungen in Frage. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, der Anschluss an ein bestehendes oder künftiges Wärmenetz oder auch Kombinationen aus erneuerbaren Energien wie Solarthermie und Biomasse.

Die Wärmeplanung dient dabei als Orientierungshilfe und Unterstützung, nicht als Zwang zur Nutzung einer bestimmten Technologie.

7. Wer setzt die Maßnahmen aus der Kommunalen Wärmeplanung um?

Die Kommunale Wärmeplanung legt keine einzelnen Maßnahmen fest, die automatisch umgesetzt werden. Stattdessen beschreibt sie mögliche Entwicklungspfade für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und zeigt auf, welche Akteure dabei eine Rolle spielen.

Die Stadt Herrnhut übernimmt dabei eine koordinierende Rolle. Sie sorgt für Transparenz, informiert die Öffentlichkeit und schafft die Rahmenbedingungen, um die Umsetzung der Wärmeplanung schrittweise zu unterstützen. Dazu gehört auch die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Abstimmung mit relevanten Partnern.

Energieversorger und Netzbetreiber sind verantwortlich für die Planung, den Ausbau und den Betrieb von Wärmenetzen, sofern diese wirtschaftlich und technisch sinnvoll sind. Entscheidungen über den Ausbau solcher Infrastrukturen erfolgen eigenständig und auf Grundlage konkreter Planungen.

Private Eigentümer:innen entscheiden weiterhin selbst über ihre Heizungsanlagen und mögliche Modernisierungen. Sie wählen individuelle Lösungen für ihre Gebäude (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben).

Die Umsetzung der Wärmewende ist damit eine gemeinsame Aufgabe verschiedener Akteure.

8. An wen kann ich mich bei Fragen rund um die Kommunale Wärmeplanung in Herrnhut wenden?

Ihr Kontakt in der Stadtverwaltung Herrnhut:

Mirko Quauck
Amtsleiter Haupt- und Ordnungsamt
Tel.: 035873 / 349-29
E-Mail: mirko.quauck@herrnhut.de

Bitte beachten Sie, dass in diesem Rahmen keine individuelle Energieberatung erfolgen kann.

9. Gibt es finanzielle Unterstützung für die Umstellung? 

Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme des Bundes, wie die Angebote von BAFA und KfW sowie teilweise zusätzliche Förderungen der Länder oder Kommunen. Zuschüsse gibt es zum Beispiel für den Einbau von Wärmepumpen, Solarthermie oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Auch steuerliche Vergünstigungen für energetische Sanierungen sind möglich. Die genaue Höhe hängt von der gewählten Technik und den Bedingungen vor Ort ab. Eine individuelle Beratung bei Anbietern wie der Verbraucherzentrale Sachsen hilft, die passende Förderung zu finden.

1Hinweis: Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Diese Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung oder individuelle Energieberatung.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.