Ausschreibung eines kommunalen Bestgebotsverfahrens mit Zweckbindung
Veräußerung der Liegenschaft „Turnhalle Herrnhut“

Die Stadt Herrnhut schreibt das Grundstück der Turnhalle an der Goethestraße in Herrnhut zum Verkauf im Wege eines öffentlichen Bestgebotsverfahrens aus. Das Verfahren richtet sich an Bieter, die neben einem wirtschaftlichen Kaufpreisangebot ein tragfähiges Konzept zur dauerhaften Sicherung des Standorts für das Gemeinwohl vorlegen.

Wichtige Besonderheit: Das Verfahren kombiniert das wirtschaftlichste Kaufpreisangebot mit einer vertraglich abgesicherten Zweckbindung. Das Objekt muss nach der Veräußerung zwingend weiterhin als Anlaufstelle für Sport-, Präventions- und Gesundheitsangebote für die Bürgerinnen und Bürger des Ortes erhalten bleiben.

Das Objekt im Überblick

  • Lage: Goethestraße, Stadt Herrnhut
  • Flurstück: Teilfläche aus 214/2, Gemarkung Herrnhut
  • Grundstücksgröße: ca. 760 m², muss noch vermessen werden (Die Kostend der notwendigen Vermessung sind vom Käufer zu tragen)
  • Bebauung: Turnhalle (sanierungsbedürftig)
  • Mindestgebot: 42.000 EUR (Gebote unter diesem Schwellenwert werden ausgeschlossen

Verpflichtende Nutzungsvorgaben & Rechtliche Absicherung

Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt mit einer vertraglichen und dinglichen Zweckbindung:

  • Mindestlaufzeit 10 Jahre: Der Käufer verpflichtet sich, die Halle ab Eigentumsübergang für mindestens 10 Jahre ununterbrochen als Anlaufstelle für Sport-, Präventions- und Gesundheitsangebote (inkl. therapeutischer Inhalte wie Rehasport) für die Bürgerschaft von Herrnhut zu betreiben
  • Absicherung im Grundbuch: Diese Zweckbindung wird zum Nutzen der Stadt Herrnhut als Grunddienstbarkeit an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen
  • Rückkaufsrecht der Stadt: Für den Fall einer Zweckentfremdung, einer Insolvenz oder der Nichteinhaltung der vereinbarten Sport- und Gesundheitsangebote innerhalb der 10-jährigen Frist wird der Stadt Herrnhut ein vertragliches Rückkaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis (abzüglich eventueller Wertminderungen) eingeräumt.

Anforderungen an das Gebot

Um im Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden, müssen Bewerber folgende Unterlagen einreichen:

  • Kaufpreisangebot: Verbindliches Gebot in Euro (mindestens 42.000 EUR).
  • Nutzungskonzept: Schriftliche Bestätigung und kurze Darstellung, wie die geforderten Sport- und Gesundheitsangebote konkret umgesetzt werden.
  • Finanzierungsnachweis: Aktuelle Bestätigung eines deutschen Kreditinstituts oder Eigenkapitalnachweis über den Kaufpreis sowie anstehende Sanierungskosten

Hinweis

Die Umkleide- und Sanitärräume derTurnahlle werden derzeit noch vom ansässigen Sportverein genutzt. Ebenso sind die Förderschule und ein weiterer privater Nutzer eingemietet. Der Käufer hat bei Übernahme des Objektes in Abstimmung mit dem Verkäufer entsprechende Regelungen zur übergangsweisen Weiternutzung mit den aktuellen Nutzern zu treffen.

Vergabekriterien und Gewichtung

Um die gesundheitliche und sportliche Infrastruktur der Kommune weiter zu stärken, basiert die Entscheidung auf wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien, deren Gewichtung je nach Ausrichtung variiert. Die Bewertung erfolgt über eine Matrix. Der Kaufpreis macht dabei 30% der Gesamtpunkte aus. Die restlichen 70 % entfallen auf das Nutzungskonzept.

Preispunkte

Der Mindestkaufpreis beträgt 42.000 EUR. Angebote unter diesem Mindestkaufpreis werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt linear interpoliert entsprechend folgender Formel:
Preispunkte = (Gebot des Bieters - 42.000) / (Höchstgebot im Verfahren - 42.000) * 30

Konzeptpunkte

Spezifische Bewertungsmatrix Nutzungskonzept (100 Rohpunkte – gewichtet 70 Gesamtpunkte)

Konzept, Qualität, Mehrwert für die Bürger (40 Rohpunkte)
Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit (25 Rohpunkte)
Wirtschaftlichkeit, Bonität & Realisierungssicherheit (25 Rohpunkte)
Kooperation und Nutzung(10 Rohpunkte)

Die qualitative Bewertung des Konzeptes erfolgt durch den Stadtrat Herrnhut.

Das Angebot mit der höchsten addierten Gesamtpunktzahl (Preispunkte + Konzeptpunkte) erhält den Zuschlag.

Fristen und Termine

  • Unterlagenanforderung: Das vollständige Exposé kann ab sofort im Stadtamt Herrnhut eingesehen werden.
  • Besichtigungstermine: Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
  • Abgabefrist: Ihr Gebot ist im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht öffnen – Gebot Turnhalle Herrnhut“ einzureichen bis zum 09.10.2026 im Stadtamt Herrnhut

Für Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich an:

Ansprechpartner: Herr Quauck
Telefon:   035873 34910
E-Mail:   stadtamt@herrnhut.de

Rechtlicher Hinweis
Diese Ausschreibung erfolgt freibleibend nach den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts.

Die Stadt Herrnhut ist nicht verpflichtet,
- an den Höchstbietenden zu verkaufen, wenn das eingereichte Nutzungskonzept den Vorgaben nicht entspricht
- das Verfahren mit einem Zuschlag zu beenden.