Die Amtszeit der Schiedsstelle der Stadt Herrnhut endet im November 2026.
Interessierte Bürger der Stadt Herrnhut, welche mindestens 30 Jahre alt sind bzw. das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben können sich für dieses Ehrenamt bewerben.
Sie sind persönlich geeignet, haben großes Interesse an der Ausübung dieser Tätigkeit und sind bereit, Weiterbildungen für diese Aufgaben wahrzunehmen, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Die Aufgabe der Friedensrichterin/des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten (vermögens- und strafrechtlicher Art) zu schlichten und nach Möglichkeit im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Palette ist hierbei vielschichtig. Sie reicht von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter, Körperverletzung, Hausfriedensbruch bis hin zur Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Der Schiedsamtsbezirk umfasst Herrnhut mit seinen Ortsteilen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Wahl durch den Stadtrat bedarf der anschließenden Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht (§ 7 SächsSchiedsGütStG).
Friedensrichterin/Friedensrichter kann nicht sein, auf wen einer der Ausschlussgründe nach § 4 des SächsSchiedsGütStG zutrifft. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe muss die Bewerberin/der Bewerber gegenüber der Stadt ebenso schriftlich bekunden, wie seine Einwilligung zum Einholen von Auskünften beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 15. Juni 2026 an die
Stadtverwaltung Herrnhut, Frau Bittner, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut oder sandra.bittner@herrnhut.de
Fügen Sie der Bewerbung bitte einen kurzen Lebenslauf sowie ein Führungszeugnis für Privatpers-onen (Belegart N) bei. Nähere Auskünfte über diese ehrenamtliche Tätigkeit werden telefonisch unter 035873/34937 erteilt.
Herrnhut, 20.03.2026
W. Riecke, Bürgermeister