Datenschutz – Veröffentlichung von Geburtstagen

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ist in aller Munde und wird kontrovers diskutiert. Als Folge dieser Verordnung ist es der Stadt Herrnhut nicht mehr möglich, Geburtstage oder andere persönliche Daten im Kontakt zu veröffentlichen.
Eine Veröffentlichung darf nur noch geschehen, wenn die betreffende Person ausdrücklich zugestimmt hat.

Mir ist bewusst, dass unser Amtsblatt durch den Wegfall dieser Informationen an Attraktivität verliert. Aber die Stadt Herrnhut kann sich über diese Norm nicht hinwegsetzen.

Für eine Veröffentlichung von Geburtstagen benötigen wir eine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der jeweiligen Person.

 

Ich bitte um Verständnis.

(zähneknirschend)

W. Riecke, Bürgermeister