Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
aufgrund der derzeitigen Prognose der Waldbrandgefahrenstufe ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass die für den 15.08.2026 genehmigten Feuerwerke anlässlich des Schuleintritts nicht stattfinden dürfen. Dies gilt ab Waldbrandgefahrenstufe 4.
Maßgeblich ist die weitere Entwicklung der Waldbrandgefahrenstufe. Ob das Feuerwerk am 15.08.2026 tatsächlich durchgeführt werden darf, richtet sich ausschließlich nach der am Veranstaltungstag geltenden Waldbrandgefahrenstufe.
Bitte beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerken sowie das Entzünden von Lagerfeuern bei entsprechender Waldbrandgefahrenstufe (Stufe 4) untersagt ist.
Sie sind verpflichtet, sich am Veranstaltungstag eigenständig über die aktuell geltende Waldbrandgefahrenstufe zu informieren.
Die aktuellen Informationen zur Waldbrandgefährdung finden Sie unter: Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen
Wir bitten um entsprechende Beachtung und Verständnis.
Ordnungsamt der Stadt Herrnhut